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München

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Förderbereiche »Offene Werkstätten« und »Urbane Gemeinschaftsgärten«.

Prüfnachweis

Geprüft am 01.08.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.

Offiziellen Prüfbeleg öffnen

Was wird gefördert

Förderbereiche »Offene Werkstätten« und »Urbane Gemeinschaftsgärten«. Förderfähig sind Sachkosten: Geräte und Maschinen, Werkzeuge und vergleichbare Anschaffungen, Gartengeräte sowie Pflanzen, Samen und torffreie Erde, Material für handwerkliche Aktivitäten oder Baumaßnahmen, Reisekostenzuschüsse zu Vernetzungstreffen, Workshops und Tagungen sowie für Austausch und Beratung der Projekte untereinander.

Wer kann beantragen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, insbesondere für Gemeinschaftsgärten und Offene Werkstätten, sofern die jeweiligen Fachrichtlinien erfüllt sind.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.