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Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe

Bonn

GeflüchteteIntegrationMigration

Fördert Maßnahmen, die die Fluchtfolgen lindern, die Lebensbedingungen von Geflüchteten verbessern, zur Integration beitragen, die Selbsthilfepotentiale und Partizipation der Geflüchteten unterstützen.

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Geändert: Die letzte konkrete Frist für 2026 ist der 31. August 2026.

Offiziellen Prüfbeleg öffnen

Was wird gefördert

Fördert Maßnahmen, die die Fluchtfolgen lindern, die Lebensbedingungen von Geflüchteten verbessern, zur Integration beitragen, die Selbsthilfepotentiale und Partizipation der Geflüchteten unterstützen. Vier Kernbereiche: Rechtsberatung & Verfahrensbegleitung, Psychosoziale Beratung & Begleitung, Bildung & Integration, Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit. Gefördert werden Personalkosten, Honorare (z.B. für Dolmetscher*innen, Therapeut*innen) und Sachkosten.

Wer kann beantragen

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Institutionen und Wohlfahrtsverbände mit Projekterfahrung in der Flüchtlingsarbeit; Privatpersonen und Einzelfallhilfen sind ausgeschlossen.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.