Digitalinnovationsfonds der EKD
bundesweit im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026.
Abgleich mit der Broschüre: Geändert: Die laufende Entscheidungsgrenze liegt aktuell bei 5.000 Euro und für größere Anträge ist der 15.08.2026 als nächste Frist genannt.
Was wird gefördert
Gefördert werden neuartige digitale Kurse, Veranstaltungen, Werkzeuge und Organisationsansätze, aus denen auch andere kirchliche Einrichtungen lernen oder Nutzen ziehen können.
Wer kann beantragen
Einzelpersonen, Gruppen und kirchliche Einrichtungen können Projekte beantragen, die digitale Innovation innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland voranbringen.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Mikroprojekte House of Resources Dortmund Quick-Win
- Mikroprojektefonds House of Resources Dresden+ Quick-Win
- 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement 2026 Quick-Win
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.