Ehrenamtsstiftung MV
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026. Gegen die offizielle Seite geprüft.
Seit 2026 genügt nach Projektende grundsätzlich eine Erklärung zur antragsgemäßen Verwendung; eine detaillierte digitale Abrechnung ist nur noch stichprobenartig erforderlich.
- Status
- Aktiv
- Frist-Rhythmus
- Feste Einreichungstermine
- Förderhöhe
- Kleinförderung, Obergrenze bis 5.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Was wird gefördert
Die Ehrenamtsstiftung MV fördert ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement ideell und materiell. Sie berät zu Fragestellungen der praktischen Vereinsarbeit und fördert das Engagement ehrenamtlicher Helfer*innen, die dazu beitragen, die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in MV zu stärken.
Wer kann beantragen
Gemeinnützige Vereine und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern können beantragen. Informelle Initiativen benötigen einen geeigneten Kooperationspartner.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Bezirkliche Sondermittel der Kommunen (BVV-Sondermittel) Basis
- Aktion Mensch Basis
- EWE Stiftung Baustein
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.