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Europäische Jugendstiftung (European Youth Foundation)

Strasbourg (Frankreich)

EuropaFriedenspolitikJugendaustauschJugendlicheMenschenrechtePolitische BildungToleranz

Es werden Honorare und Sachkosten gefördert.

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Geändert: Seit der Broschüre gelten neue Förderregeln und aufrufspezifische Fristen.

Offiziellen Prüfbeleg öffnen

Was wird gefördert

Es werden Honorare und Sachkosten gefördert. Projekte können in einem oder mehreren EU-Mitgliedsstaaten stattfinden. Die Europäische Jugendstiftung existiert seit 1972 und wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Zweck ist die Förderung europäischer Jugendaktivitäten, die Entwicklung von Solidarität und Toleranz und die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz. Sie gewährt vier Arten von Fördermitteln: Fördermittel für kommunale oder nationale Pilotaktivitäten, für internationale Aktivitäten, an internationale Jugend-NROs für jährliche Arbeitspläne sowie strukturelle Fördermittel.

Wer kann beantragen

Nichtstaatliche Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen von 15 bis 30 Jahren zu den Werten und Prioritäten des Europarats arbeiten.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.