TopfKompass
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Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks e.V.

Berlin

KinderrechteKinderkulturMedienkompetenzSpielraumPartizipationHilfe für geflüchtete Kinder

Die Hälfte der Förderung kann für Honorarmittel sowie Aufwandsentschädigungen und Übungsleiterpauschalen eingesetzt werden.

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Geändert: Die aktuelle Übersichtsseite weist keine einheitlichen 8.000 Euro für alle vier Themenfonds aus.

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Was wird gefördert

Die Hälfte der Förderung kann für Honorarmittel sowie Aufwandsentschädigungen und Übungsleiterpauschalen eingesetzt werden. Der Rest für Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit oder Reisekosten. In der Regel müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten durch die Projektträger*in als Eigenleistung erbracht werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk wurde 1972 gegründet und setzt sich für die Rechte der Kinder in Deutschland ein. Schwerpunkte der Themen- und Länderfonds sind u.a. Kinderrechte/Kinderkultur, Spielraum, Medienkompetenz und Hilfe für geflüchtete Kinder.

Wer kann beantragen

Meist Vereine, freie Träger, Initiativen, Eltern-, Kinder-, Jugend- und Schülergruppen; kleinere unabhängige Vereine werden bevorzugt.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.