GLS Treuhand e.V.
Bochum, bundesweit
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026.
Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.
Was wird gefördert
Personalkosten, Honorare und Aufwandsentschädigungen, Anschaffungen, Sachkosten und Reisekosten. Keine Zuschüsse zu Betriebsmitteln, Etatlücken, Baumaßnahmen, Ausstattung von Immobilien oder Grundstückserwerb.
Wer kann beantragen
Gemeinnützige Organisationen mit Vorhaben in den Förderbereichen der GLS Treuhand und ihrer verwalteten Stiftungen können beantragen.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- European Endowment for Democracy Basis
- Stiftung Bildung Quick-Win
- Bewegungsstiftung Basis
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.