Johann-Bünting-Stiftung
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026. Gegen die offizielle Seite geprüft.
Beim Abgleich am 22.07.2026: Keine Änderung festgestellt.
- Status
- Aktiv
- Förderhöhe
- Mittlere Förderung, Obergrenze zwischen 5.000 und 50.000 Euro
Leer/Ostfriesland; Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert
Einrichtungen und Projekte vor allem für Kinder und Jugendliche (z.B. Kinderhospize, Mädchenwohngruppen, Ausbildungszentren) sowie generationenübergreifende, inklusive, familienorientierte oder natur- und kulturbezogene Projekte.
Wer kann beantragen
Gemeinnützige Vorhaben im regionalen und satzungsgemäßen Förderbereich der Stiftung.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Stiftung Bildung Quick-Win
- Bezirkliche Sondermittel der Kommunen (BVV-Sondermittel) Basis
- Aktion Mensch Basis
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.