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Kämpgen Stiftung

Köln; Nordrhein-Westfalen

BehindertenhilfeInklusionIntegrationSoziales

Heilbehandlung, Erziehung, Bildung und soziale Förderung von Menschen mit geistigen, körperlichen, psychischen oder Sinnesbehinderungen; Projektförderung u.a.

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.

Offiziellen Prüfbeleg öffnen

Was wird gefördert

Heilbehandlung, Erziehung, Bildung und soziale Förderung von Menschen mit geistigen, körperlichen, psychischen oder Sinnesbehinderungen; Projektförderung u.a. in Ausbildung/Beruf, Bildungsangebote, Mobilität/Barrierefreiheit, ambulante Dienste, Selbsthilfe, Freizeit-/Sportangebote sowie Starthilfen für innovative Modellprojekte. Gefördert werden vor allem Investitionsvorhaben (Um-/Neubau, Inventar, Kraft-/Nutzfahrzeuge).

Wer kann beantragen

Gemeinnützige Träger mit Projekten für Menschen mit Behinderung im regionalen Fördergebiet der Stiftung.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.