TopfKompass
Demo

Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche (KED)

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026. Gegen die offizielle Seite geprüft.

Beim Abgleich am 22.07.2026: Keine Änderung festgestellt.

Status
Aktiv
Frist-Rhythmus
Feste Einreichungstermine
Förderhöhe
Kleinförderung, Obergrenze bis 5.000 Euro

Hamburg; Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg

EntwicklungszusammenarbeitFairer HandelGlobales Lernenpolitische Bildung

Was wird gefördert

Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu internationaler Gerechtigkeit und Nord-Süd-Beziehungen (z.B. Menschenrechte, Globalisierung, Klimagerechtigkeit, Flucht/Migration, Fairer Handel, nachhaltige Landwirtschaft): Seminare, Tagungen, Aktionen, Kampagnen, Ausstellungen, Schulprojekte, Fortbildungen, Vernetzung sowie Bildungsreisen. Gefördert werden alle anfallenden Projekt- und Programmkosten.

Wer kann beantragen

Antragsberechtigt sind insbesondere Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und geeignete gemeinnützige Partner mit entwicklungspolitischer Bildungs-, Partnerschafts- oder Reiseprojekten.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.