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Kleinstprojektefonds Schloß Holte-Stukenbrock

Schloß Holte-Stukenbrock, Nordrhein-Westfalen

['Demokratie''Menschenrechte''Teilhabe''Antidiskriminierung''Vielfalt']

Der niedrigschwellige Fonds finanziert lokale Demokratieprojekte ausdrücklich auch von Initiativen und Bündnissen ohne Gemeinnützigkeitsstatus.

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Offiziellen Prüfbeleg öffnen

Was wird gefördert

Gefördert werden lokale Projekte zu Demokratie- und Menschenrechtsbildung, Partizipation, Vielfalt, interkulturellem oder interreligiösem Zusammenleben und Antidiskriminierung.

Wer kann beantragen

Förderberechtigt sind Initiativen und Bündnisse, die nicht gemeinnützig organisiert sind, außerdem nennt die Programmseite auch Privatpersonen. Nicht eingetragene Gruppen sind damit ausdrücklich zugelassen.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.