Lottomittel Brandenburg
Potsdam; Brandenburg
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026.
Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.
Was wird gefördert
Soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte. Förderfähig sind Sachkosten und projektbedingte Honorar- und Personalausgaben; nicht gefördert werden laufende Personal- und Sachkosten.
Wer kann beantragen
In der Regel können gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung Projekte von öffentlichem Interesse beantragen.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Bezirkliche Sondermittel der Kommunen (BVV-Sondermittel) Basis
- Manfred Lautenschläger-Stiftung gGmbH Quick-Win
- Beisheim Stiftung (Prof. Otto Beisheim Stiftung) Baustein
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.