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Lottomittel Brandenburg

Potsdam; Brandenburg

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Soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte.

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.

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Was wird gefördert

Soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte. Förderfähig sind Sachkosten und projektbedingte Honorar- und Personalausgaben; nicht gefördert werden laufende Personal- und Sachkosten.

Wer kann beantragen

In der Regel können gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung Projekte von öffentlichem Interesse beantragen.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.