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Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung

Hannover; Niedersachsen und international

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Projekte zugunsten der Natur, der Umwelt, der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmalpflege.

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Geändert: Seit 2026 gilt das vereinfachte Verfahren ohne Eigenanteil bis 5.000 Euro; die gestaffelten Vorlaufzeiten sind nun konkret belegt.

Offiziellen Prüfbeleg öffnen

Was wird gefördert

Projekte zugunsten der Natur, der Umwelt, der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmalpflege. Schwerpunkte sind Umwelt- und Naturschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Denkmalpflege. Förderfähig sind alle projektbezogenen Kosten.

Wer kann beantragen

Steuerbegünstigte Körperschaften und öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit Sitz in Niedersachsen und noch nicht begonnenen Projekten der förderfähigen Themenbereiche.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.