Projektförderung des Bonner Spendenparlaments 2026
Bonn und angrenzende Kommunen, Nordrhein-Westfalen
Prüfnachweis
Geprüft am 01.08.2026.
Was wird gefördert
Gefördert werden Projekte für ältere Menschen, Integration und Teilhabe, Menschen mit Behinderungen und sozial benachteiligte Kinder sowie innovative Vorhaben mit ökologischem Profil.
Wer kann beantragen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bonn oder möglichst in einer unmittelbar angrenzenden Kommune. Nicht eingetragene Initiativen oder Gruppen ohne gemeinnützigen Verein sind nicht zugelassen.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Aktionsfonds Pelkum/Wiescherhöfen Quick-Win
- Wir für morgen 2026 Basis
- Bochum-Fonds Baustein
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.