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Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen

Bonn; Nordrhein-Westfalen

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Grundsaetzlich alle Projektkosten wie Sachkosten, Investitionskosten, Projektverwaltungskosten und Personalkosten.

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.

Offiziellen Prüfbeleg öffnen

Was wird gefördert

Grundsaetzlich alle Projektkosten wie Sachkosten, Investitionskosten, Projektverwaltungskosten und Personalkosten. Nicht foerderfaehig sind laufende Personalkosten des Foerdernehmers; Verwaltungskosten bis 10 Prozent pauschal anerkannt. Themenschwerpunkte: Umwelt-/Klima-/Naturschutz, entwicklungspolitische Bildung, interkulturelles Lernen, nachhaltige Produktion und nachhaltiger Konsum.

Wer kann beantragen

Rechtsfähige gemeinnützige Organisationen und kirchliche Träger mit Umwelt-, Entwicklungs-, Nachhaltigkeits- oder Organisationsentwicklungsprojekten in Nordrhein-Westfalen.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.