Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e.V.
bundesweit
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026.
Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.
Was wird gefördert
Gefördert werden soziale Träger, Vereine und Bündnisse. Nicht gefördert werden Personal- und Druckkosten sowie Kosten für Filmarbeiten. Es wird keine 100-prozentige Förderung übernommen.
Wer kann beantragen
Gemeinnützige und gesellschaftlich engagierte Projekte, die den Vereinszielen entsprechen.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Doris-Wuppermann-Stiftung Quick-Win
- Bewegungsstiftung Basis
- Bezirkliche Sondermittel der Kommunen (BVV-Sondermittel) Basis
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.