Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21 im Land Brandenburg
Prüfnachweis
Geprüft am 01.08.2026. Gegen die offizielle Seite geprüft.
Beim Abgleich am 01.08.2026: Keine Änderung festgestellt.
- Status
- Aktiv
- Frist-Rhythmus
- Aktuell keine offene Antragstellung
- Förderhöhe
- Kleinförderung, Obergrenze bis 5.000 Euro
Müncheberg
Was wird gefördert
Bei der »ANE - LA 21« können Sach- und Honorarkosten und bei der »AGU« können Sachkosten beantragt werden.
Wer kann beantragen
Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit Wohn-, Vereins- oder Unternehmenssitz in Brandenburg können nachhaltige lokale Projekte beantragen.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Basis
- Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung Basis
- Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt Baustein
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.