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BINGO!-Projektförderung

Schleswig-Holstein

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Umwelt- und Entwicklungsprojekte im Sinne der Agenda 21: Umweltschutz, Tierschutz, Umwelterziehung, Natur- und Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit, interkulturelle Bildungsarbeit

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.

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Was wird gefördert

Umwelt- und Entwicklungsprojekte im Sinne der Agenda 21: Umweltschutz, Tierschutz, Umwelterziehung, Natur- und Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit, interkulturelle Bildungsarbeit

Wer kann beantragen

Gemeinnützige oder uneigennützig tätige Vereine, Initiativen, gGmbHs, Verbände, privatrechtliche Stiftungen und bestimmte kirchliche Einrichtungen mit Umwelt- oder Entwicklungsprojekten in Schleswig-Holstein.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.