Bürgerstiftung schleswig-holsteinische Gedenkstätten
Rendsburg, Schleswig-Holstein
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026.
Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.
Was wird gefördert
Kultur des Erinnerns in Schleswig-Holstein; bestehende oder neu zu gründende Gedenkeinrichtungen zum nationalsozialistischen Terror, Aufklärung/Forschung über Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen, Vermittlungsarbeit, Fahrtkostenzuschüsse zu Gedenkorten. Gefördert: Personalkosten (Honorare, Werkverträge), Material-/Sachkosten, Druck-/Verlagskosten, Reisekosten, Mietkosten. Eingeschränkt/nicht: Verpflegung, universitäre Forschung/Dissertationen, Baukosten für Denk-/Mahnmale, Baumaßnahmen (nur ausnahmsweise)
Wer kann beantragen
Träger von Gedenkstätten und Erinnerungsarbeit in Schleswig-Holstein sowie schulische und außerschulische Jugendgruppen für förderfähige Exkursionen.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Brot für die Welt e.V. (Evangelischer Entwicklungsdienst / Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.) - Referat Inlandsförderung Quick-Win
- Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Basis
- Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW) Quick-Win
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.