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Bürgerstiftung schleswig-holsteinische Gedenkstätten

Rendsburg, Schleswig-Holstein

ErinnerungsarbeitPolitische BildungSchule

Kultur des Erinnerns in Schleswig-Holstein; bestehende oder neu zu gründende Gedenkeinrichtungen zum nationalsozialistischen Terror, Aufklärung/Forschung über Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen, Vermittlungsarbeit,…

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

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Was wird gefördert

Kultur des Erinnerns in Schleswig-Holstein; bestehende oder neu zu gründende Gedenkeinrichtungen zum nationalsozialistischen Terror, Aufklärung/Forschung über Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen, Vermittlungsarbeit, Fahrtkostenzuschüsse zu Gedenkorten. Gefördert: Personalkosten (Honorare, Werkverträge), Material-/Sachkosten, Druck-/Verlagskosten, Reisekosten, Mietkosten. Eingeschränkt/nicht: Verpflegung, universitäre Forschung/Dissertationen, Baukosten für Denk-/Mahnmale, Baumaßnahmen (nur ausnahmsweise)

Wer kann beantragen

Träger von Gedenkstätten und Erinnerungsarbeit in Schleswig-Holstein sowie schulische und außerschulische Jugendgruppen für förderfähige Exkursionen.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.