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Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW)

Thessaloniki

JugendaustauschSchulePolitische Bildung

Vom DGJW wird der Jugendaustausch freier und öffentlicher Träger gefördert.

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.

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Was wird gefördert

Vom DGJW wird der Jugendaustausch freier und öffentlicher Träger gefördert. Bereiche: außerschulischer Austausch, schulischer Austausch, Austausch von Lehrkräften, Austausch von jugendlichen Freiwilligen, gemeinsame Fahrten zu Stätten und Institutionen. Jugendliche zwischen 12 und 30 Jahren. Zuschuss insbesondere für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung, Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien und Fahrten; Zuschüsse zu Reisekosten der Gäste, Verwaltungskostenpauschale und Vorbereitungstreffen.

Wer kann beantragen

Gemeinnützige Träger des schulischen, sportlichen oder außerschulischen Jugendaustauschs mit einer deutschen und einer griechischen Partnerorganisation sind antragsberechtigt.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.