Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW)
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026. Gegen die offizielle Seite geprüft.
Beim Abgleich am 22.07.2026: Keine Änderung festgestellt.
- Status
- Aktiv
- Frist-Rhythmus
- Termine je nach Förderaufruf
- Förderhöhe
- Kleinförderung, Obergrenze bis 5.000 Euro
Thessaloniki
Was wird gefördert
Vom DGJW wird der Jugendaustausch freier und öffentlicher Träger gefördert. Bereiche: außerschulischer Austausch, schulischer Austausch, Austausch von Lehrkräften, Austausch von jugendlichen Freiwilligen, gemeinsame Fahrten zu Stätten und Institutionen. Jugendliche zwischen 12 und 30 Jahren. Zuschuss insbesondere für Unterkunft, Verpflegung, Durchführung, Honorare, Medien, Arbeitsmaterialien und Fahrten; Zuschüsse zu Reisekosten der Gäste, Verwaltungskostenpauschale und Vorbereitungstreffen.
Wer kann beantragen
Gemeinnützige Träger des schulischen, sportlichen oder außerschulischen Jugendaustauschs mit einer deutschen und einer griechischen Partnerorganisation sind antragsberechtigt.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Engagement Global gGmbH - Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) Baustein
- Europäische Jugendstiftung (European Youth Foundation) Baustein
- Stiftung West-Oestliche Begegnungen Baustein
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.