Hauptstadtkulturfonds
Berlin
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026.
Abgleich mit der Broschüre: Geändert: Die nächste Frist ist nun voraussichtlich der 01.10.2026 um 14:00 Uhr.
Was wird gefördert
Einzelprojekte und Veranstaltungen, die für Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben oder besonders innovativ sind, in nahezu allen Sparten. Die Projekte müssen in Berlin realisiert bzw. mindestens 4x in Berlin präsentiert werden. Gefördert werden Personalkosten, Honorare und Sachausgaben (Technikmiete, Reise- und Übernachtungskosten, kleine Anschaffungen).
Wer kann beantragen
Natürliche und juristische Personen können überregional oder international bedeutsame Kulturprojekte beantragen, die für Berlin entwickelt und dort präsentiert werden; Studierende dürfen im Förderzeitraum nicht immatrikuliert sein.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung Baustein
- Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Quick-Win
- EWE Stiftung Baustein
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.