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Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Dresden; Sachsen, international

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Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik und Kunst sowie spartenübergreifende Vorhaben von regionaler, landesweiter und internationaler Wirkung; Stipendien für bildende…

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Geändert: Die aktuelle Website weist mehrere Förderlinien aus; die frühere pauschale Prozentdarstellung passt nicht für alle Programme.

Offiziellen Prüfbeleg öffnen

Was wird gefördert

Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik und Kunst sowie spartenübergreifende Vorhaben von regionaler, landesweiter und internationaler Wirkung; Stipendien für bildende Künstler*innen. Gefördert werden Sach- und Honorarkosten, Personalkosten, Übernachtungs- und Reisekosten sowie Anschaffungen.

Wer kann beantragen

Künstlerische und kulturelle Projektträger mit Vorhaben im Freistaat Sachsen können je nach Förderlinie beantragen. Vereine müssen Satzung und gegebenenfalls Gemeinnützigkeit nachweisen.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.