Integrationsbeauftragte Land Brandenburg - Willkommensinitiativen
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026. Gegen die offizielle Seite geprüft.
Betrag und Antragsweg der früheren Förderlinie sind 2026 nicht bestätigt.
- Status
- Unklar
- Förderhöhe
- Kleinförderung, Obergrenze bis 5.000 Euro
Der aktuelle Status lässt sich aus der offiziellen Seite nicht eindeutig bestimmen. Bitte prüfe ihn vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber.
Cottbus; Brandenburg
Was wird gefördert
Aufbau lokaler Willkommensstrukturen für Geflüchtete, Willkommensaktivitäten und Freizeitangebote, Erstorientierung, Patenschaften, Behördenbegleitung, niedrigschwellige Beratung/Betreuung sowie Deutsch-/Nachhilfe. Förderfähig u.a. Mietkosten, Telefon/Porto, Reisekosten, Büro- und Veranstaltungsmaterial, Honorare, Übersetzungen, Fachliteratur, Öffentlichkeitsarbeit, Reparaturen und Anschaffungen bis 250 Euro.
Wer kann beantragen
Antragsberechtigt sind gemeinnuetzige freie Traeger, sonstige juristische Personen des privaten Rechts und kommunale Traeger; auch nicht gemeinnuetzige ehrenamtliche Initiativen koennen unter Bedingungen einbezogen werden.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Aktion Mensch Basis
- Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe Baustein
- Herzenssache e.V. Basis
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.