Kulturstiftung des Bundes
Halle an der Saale; international
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026.
Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.
Was wird gefördert
Innovative Programme und Projekte im internationalen Kontext und im kulturellen Austausch in allen nicht-kommerziellen Bereichen des Kulturschaffens (bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, Neue Medien u.a.). Förderfähig sind alle projektbezogenen Kosten (Honorare, Gagen, Personal-, Reise-, Produktions-, Druck-/Grafik- und Veranstaltungskosten).
Wer kann beantragen
Antragsberechtigt sind juristische Personen und geeignete Organisationen mit innovativen, international ausgerichteten Kulturprojekten von erheblicher bundesweiter Bedeutung.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung Baustein
- Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Quick-Win
- EWE Stiftung Baustein
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.