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Demo

Projektförderung Kleinprojekt der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

KinderJugendBeteiligungEngagementBildung

Die Förderung ermöglicht kurzfristige Projekte, in denen junge Menschen örtliche Vorhaben aktiv mitgestalten.

Prüfnachweis

Geprüft am 22.07.2026.

Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.

Offiziellen Prüfbeleg öffnen

Was wird gefördert

Gefördert werden einmalige Beteiligungsvorhaben mit mindestens einer Anhörung oder Befragung junger Menschen. Förderfähig sind unter anderem externe Honorare, Räume, Material, Fahrtkosten, Verpflegung, Öffentlichkeitsarbeit und begrenzte Ausgaben zur Anerkennung des Engagements.

Wer kann beantragen

Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg können einmalige Beteiligungsprojekte beantragen. Jugendinitiativen können unter besonderen Bedingungen einbezogen werden.

Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.

Passt in einen Stapel mit

Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.