Projektförderung Kleinprojekt der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026.
Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.
Was wird gefördert
Gefördert werden einmalige Beteiligungsvorhaben mit mindestens einer Anhörung oder Befragung junger Menschen. Förderfähig sind unter anderem externe Honorare, Räume, Material, Fahrtkosten, Verpflegung, Öffentlichkeitsarbeit und begrenzte Ausgaben zur Anerkennung des Engagements.
Wer kann beantragen
Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg können einmalige Beteiligungsprojekte beantragen. Jugendinitiativen können unter besonderen Bedingungen einbezogen werden.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Erasmus+ Jugendpartizipationsprojekte Basis
- Bezirkliche Sondermittel der Kommunen (BVV-Sondermittel) Basis
- Digitalinnovationsfonds der EKD Basis
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.