Förderprogramm Kulturelle Bildung des Landes Brandenburg
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026. Gegen die offizielle Seite geprüft.
Die Seite nennt jetzt dauerhaft zwei Stichtage für Linie I und einen für Linie II.
- Status
- Aktiv
- Frist-Rhythmus
- Feste Einreichungstermine
- Förderhöhe
- Mittlere Förderung, Obergrenze zwischen 5.000 und 50.000 Euro
Potsdam
Was wird gefördert
Personal-/Honorar- und Sachausgaben. Das staatlich finanzierte Programm unterstützt Projekte der kulturellen Bildung, die Bürger*innen aller Generationen und kultureller Hintergründe den Zugang zu den Künsten ermöglichen. Aktueller Schwerpunkt: Förderung interkultureller Vielfalt und Integration. Förderlinie I: Projektförderung (neuartige Vermittlung von Kunst und Kultur). Förderlinie II: Strukturförderung (Vorhaben mit einer Laufzeit bis maximal drei Jahren, Entwicklung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung).
Wer kann beantragen
Gemeinnützige und kommunale Kultur- und Bildungsträger sowie Kooperationen mit Vorhaben kultureller Bildung im Land Brandenburg.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Bezirkliche Sondermittel der Kommunen (BVV-Sondermittel) Basis
- Hauptstadtkulturfonds Basis
- Kulturstiftung des Bundes Basis
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.