Initiative Musik gGmbH
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026. Gegen die offizielle Seite geprüft.
Beim Abgleich am 22.07.2026: Keine Änderung festgestellt.
- Status
- Aktiv
- Frist-Rhythmus
- Feste Einreichungstermine
- Förderhöhe
- Mittlere Förderung, Obergrenze zwischen 5.000 und 50.000 Euro
Berlin; bundesweit
Was wird gefördert
Populäre Musik (Rock, Pop, Jazz) in den Bereichen Infrastrukturförderung, Künstler*innenförderung, Livemusikförderung, internationale Tourförderung, Modernisierung der Konzertaufführungstechnik von Musikspielstätten und Festivalförderung; Schwerpunkte Nachwuchs, Verbreitung deutscher Musik im Ausland und Personen mit Migrationshintergrund.
Wer kann beantragen
Solokünstler und Bands, die ihren Schwerpunkt in Deutschland haben und sich im deutschen oder internationalen Musikmarkt entwickeln wollen.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll-Stiftung Quick-Win
- Hauptstadtkulturfonds Basis
- Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Quick-Win
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.