Hamburgische Kulturstiftung
Hamburg
Prüfnachweis
Geprüft am 22.07.2026.
Abgleich mit der Broschüre: Keine Änderung festgestellt.
Was wird gefördert
Zeitgenössische, experimentelle und innovative Kunst- und Kulturprojekte (z.B. Performances, Theatervorstellungen, Ausstellungen, Konzertreihen, Festivals) sowie Kinder- und Jugendkulturprojekte. Nicht gefördert: rein kommerzielle Projekte, laufende Kosten, Stipendien, Publikationszuschüsse (außer Künstlerbücher), wissenschaftliche Vorhaben, Wiederaufnahmen, Schulprojekte.
Wer kann beantragen
Freischaffende Nachwuchskunstschaffende mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg sowie professionelle freie Kinder- und Jugendkulturprojekte können sich bewerben.
Zum Merken zuerst in der Werkbank ein Projekt anlegen.
Passt in einen Stapel mit
- Hauptstadtkulturfonds Basis
- Kulturstiftung des Bundes Basis
- Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Quick-Win
Recherche-Vorschlag auf Basis von Thema und Region. Ob sich zwei Förderungen wirklich kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab, Doppelförderung derselben Kosten ist oft ausgeschlossen. Bitte beim Fördergeber prüfen.